Interne Meldestelle zum Hinweisgeberschutz

der Pflege-und Sozialdienst aks GmbH

Für die gesetzlich vorgeschriebene Hinweisgeber-Meldestelle der Pflege- und Sozialdienst aks GmbH ist ein externer Dienstleister beauftragt.

Die Verwaltung der Meldungen erfolgt durch Indorf Consulting, vertreten durch:

Rainer Indorf  / vertraulich
Indorf Consulting
Bremer Straße 51
D-27299 Langwedel

Festnetz +49 4235 9919410
Mobil +49 172 2448380
E-Mail: hinweis@indorfconsulting.de

Über das Hinweisgeberportal ist auch eine anonymisierte Meldung möglich.

Hier der Link zum Portal. 

Das Vertraulichkeitsgebot und das Verbot von Repressalien sind das Herzstück des Schutzes hinweisgebender Personen im Rahmen des Gesetzes. Ziehen Sie deshalb bitte eine offene Kommunikation mit der Hinweisgeberstelle in Betracht. Ihre Hinweise bleiben vertraulich und Sachverhalte können so schneller geklärt werden. Ihre Angaben werden auf jeden Fall vertraulich behandelt und wahren den persönlichen Datenschutz jederzeit.

Häufige Fragen

Was kann gemeldet werden?

Meldefähig sind Vorkommnisse in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Pflege- und Sozialdienst aks GmbH, die strafbewehrt (eindeutige Rechtsverstöße) und im besonderen Fall bußgeldbewehrt sind (z.B.Gefahr für Leib und Leben). Verstöße gegen Recht in Ländern außerhalb der EU werden nicht berücksichtigt.

Was kann nicht gemeldet werden?

Allgemeine Beschwerden, Verbesserungsvorschläge, Kritik und Hinweise zu inhaltlichen Angeboten der Pflege- und Sozialdienst aks GmbH können hier nicht gemeldet oder bearbeitet werden.

Wer ist meldeberechtigt?

Meldeberechtigt sind Beschäftigte der Pflege- undSozialdienst aks GmbH.

Sowohl Hinweisgebende (diejenigen, die etwas melden) als auch gegebenenfalls im Rahmen von Meldungen verdächtigte/beschuldigte Personen (bis zur endgültigen Klärung) genießen Vertraulichkeit. Das Vorgehen ist mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt.

Der Ablauf des Meldeprozesses ist im Onlineportal umfassend erklärt.

Information und Beratung

Bitte beschreiben Sie den zu meldender Vorfall so genau wie möglich

(Was, Wer, Wann, Häufigkeit).

Soweit sie über die Ergebnisse der Prüfung informiert werden wollen, geben Sie dies in Ihrer Meldung mit an. Gerne informiert und berät Sie die Hinweisgeberstelle auch in einem persönlichen Gespräch. Nehmen Sie hierzu direkten Kontakt auf. Bitte geben sie keine öffentlichen Postings hier oder an anderer Stelle ab.

 

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