Beratung zur Pflegeversicherung
- Lassen Sie sich beraten ! Als fünfte Säule unseres Sozialversicherungssystems ist die Pflegeversicherung am 01.04.95 in Kraft getreten. Im elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) verankert, soll die Pflegeversicherung helfen, die Situation von pflegebedürftigen Menschen zu verbessern.
- Seit Einführung der Pflegeversicherung muss jeder Bundesbürger, egal ob gesetzlich oder privat versichert, Mitglied einer Pflegekasse sein. Der jeweilige Versicherungsträger (Krankenkasse oder Privatversicherung) übernimmt die Verwaltung der Pflegekassen mit. Im SGB XI ist geregelt, wer leistungsberechtigt ist und in welchem Umfang Leistungen erbracht werden können.
- Um Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen zu können, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass eine erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegen muss, deren Schweregrad durch eine Begutachtung festgestellt wird.
- Dieser Schweregrad ist in drei Stufen, den so genannten Pflegestufen, unterteilt. Pflegestufe I spiegelt hierbei eine erhebliche Pflegebedürftigkeit wieder, während bei der Pflegestufe III von einer Schwerstpflegebedürftigkeit gesprochen wird. Für die drei Pflegestufen hat der Gesetzgeber Gelder in unterschiedlicher Höhe vorgesehen.
Pflegegeld und Sachleistungen
- Das Pflegegeld: Bezieht der Pflegebedürftige das sogenannte Pflegegeld, um die Pflege von Angehörigen, Freunden, Nachbarn, etc. durchführen zu lassen, so werden folgende Gelder für die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung gewährt:
| Pflegestufe | 2011 | 2012 |
| Pflegestufe 1 | 225,00 € | 235,00 € |
| Pflegestufe 2 | 430,00 € | 440,00 € |
| Pflegestufe 3 | 685,00 € | 700,00 € |
Die Sachleistungen
- Entscheidet sich der Pflegebedürftige für die so genannten Sachleistungen und damit für die Versorgung durch einen professionellen Pflegeanbieter, wie z. B. dem Pflegedienst aks, so gewährt die Pflegekasse sehr viel höhere Gelder. Mit den Sachleistungen werden nicht etwa "Sachen", sondern die Dienstleistungen professioneller Pflegeeinrichtungen finanziert. Die Pflegekasse zahlt direkt an die Pflegeeinrichtung. Wenn der Anspruch auf Sachleistungen nur unvollständig genutzt wird, kann der "Überschuss" anteilig als ausgezahlt werden. Dieses Vorgehen wird als Kombinationsleistung bezeichnet.
| Pflegestufe | 2011 | 2012 |
| Pflegestufe 1 | 440,00 € | 450,00 € |
| Pflegestufe 2 | 1040,00 | 1100,00€ |
| Pflegestufe 3 | 1510,00 € | 1550,00 € |
Verhinderungspflege
- Was tun, wenn die private Pflegeperson aus verschiedenen Gründen ausfällt?
- In diesem Fall kann die Vertretung durch den Pflegedienst aks übernommen werden. Wir übernehmen die Grundpflege und führen Ihren Haushalt nahtlos weiter.Falls Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten der Verhinderungspflege, derzeit in Höhe von 1.510,- € pro Jahr, ab dem 01.12.2012 erhöht sich der Betrag auf 1.550,- € pro Jahr.Geregelt ist diese Leistung im Paragraphen 39 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, kurz: § 39 SGB XI. Die genaue Bezeichnung dieser Vorschrift lautet: "Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson".So ist ein kurzzeitiger Einsatz völlig unproblematisch und für Sie eine echte Entlastung.Rufen Sie uns an – wir sind Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich!
Zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz
- Wer hat Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen?
- Ist der Pflegebedürftige in seiner Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt, z.B. bei demenzbedingten Ausfällen, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen, kann er dafür zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten. In Abhängigkeit des Schweregrades der Fähigkeitsstörungen, können bis zu 100,- € Grundbetrag, also maximal 1.200,- € pro Jahr oder ein erhöhter Betrag bis zu 200,- € monatlich, also maximal 2.400,- € pro Jahr, gezahlt werden.
- Wichtig! Anspruchsberechtigt sind auch Betreuungsbedürftige, die noch keine Pflegestufe haben. Diese werden dann praktisch der Pflegestufe 0 zugeordnet.
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Pflegeberatungen sind Pflichtberatungen. Schon bei der Einstufung wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie regelmäßig die Pflegeberatungen nachweisen müssen, soweit Sie von Ihrer Pflegekasse Pflegegeld beziehen.
- Der Gesetzgeber ordnet auch die Häufigkeit der Pflegeberatungen an und zwar: Empfänger der Pflegestufen I und II halbjährlich. Empfänger der Pflegestufe III vierteljährlich.
- Wir sorgen für den schriftlichen Nachweis über das Beratungsgespräch und leiten die notwendigen Unterlagen an Ihre Pflegekasse weiter. In Rahmen dieser Pflegeberatungsgespräche erhalten Sie nützliche Tipps und Anregungen, die Ihren Pflegealltag erleichtern werden.
Individuelle Schulungen/Pflegekurse
Individuelle Schulungen
- Der Pflegedienst aks bietet ihnen eine kostenlose Pflegeberatung an. Zu den Leistungen unserer ausgebildeten Pflegeberater gehört u. a.: Wir unterstützen Sie in der Pflege Ihrer Angehörigen, damit Sie bzw. Ihr Angehöriger in der gewohnten Häuslichkeit bleiben können. Im Rahmen eines Hausbesuches vermitteln wir Ihnen Pflegetechniken, Pflegefachwissen, Hilfsmittel sowie Anleitungen für spezielle Pflegetätigkeiten.
Pflegekurse
- Mit den Pflegekursen bieten wir Ihnen ein Angebot, Ihre allgemeinen und speziellen Pflegekenntnisse zu vertiefen. Themen in den Pflegekursen können hierbei z. B. sein:
- Pflegebedürftige Erwachsene, Pflegebedürftige Kinderbetreuung, Schlaganfallpatienten, Parkinson, Demenz, Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden
- Die genannten Themenschwerpunkte dienen als Beispiele und werden an die individuellenBedürfnisse angepasst. Die Pflegekurse finden in Kleingruppen von 6-10 Teilnehmern statt. Externe Dozenten, wie z. B. Apotheker, Physiotherapeuten und Ärzte stehen zur Verfügung.
Wer trägt die Kosten?
- Individuelle Schulungen und Pflegekurse sind Zusatzleistungen Ihrer Pflegekasse und sind daher für jeden Versicherten und dessen Angehörigen eine kostenfreie Leistung.
Nehmen Sie heute Kontakt auf !
- Ein persönliches Gespräch ist durch nichts zu ersetzen - rufen Sie uns heute an unter 0421 - 525 1080, wir beantworten Ihre Fragen gerne !
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