Beratung zur Pflegeversicherung
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Lassen Sie sich beraten ! Als fünfte Säule unseres Sozialversicherungssystems ist die Pflegeversicherung im am 01.04.95 in Kraft getreten. Im elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) verankert, soll die Pflegeversicherung helfen, die Situation von pflegebedürftigen Menschen zu verbessern.
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Seit Einführung der Pflegeversicherung muss jeder Bundesbürger, egal ob gesetzlich oder privat versichert, Mitglied einer Pflegekasse sein. Der jeweilige Versicherungsträger (Krankenkasse oder Privatversicherung) übernimmt die Verwaltung der Pflegekassen mit. Im SGB XI ist geregelt, wer leistungsberechtigt ist und in welchem Umfang Leistungen erbracht werden können.
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Um Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen zu können, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass eine erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegen muss, deren Schweregrad durch eine Begutachtung festgestellt wird.
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Dieser Schweregrad ist in drei Stufen, den so genannten Pflegestufen, unterteilt. Pflegestufe I spiegelt hierbei eine erhebliche Pflegebedürftigkeit wieder, während bei der Pflegestufe III von einer Schwerstpflegebedürftigkeit gesprochen wird.
Die drei Pflegestufen
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Für die drei Pflegestufen hat der Gesetzgeber Gelder in unterschiedlicher Höhe vorgesehen. Die Höhe dieser Gelder ist zum einen vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und zum anderen von der Art der Leistungen abhängig.
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Bezieht der Pflegebedürftige die so genannten Geldleistungen, um die Pflege von Angehörigen, Freunden, Nachbarn, etc. durchführen zu lassen, so werden folgende Gelder gewährt:
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Pflegestufe I 205.- €, Pflegestufe II 410.- € und in der Pflegestufe III 665.- €.
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Entscheidet sich der Pflegebedürftige für die so genannten Sachleistungen und damit für die Versorgung durch einen professionellen Pflegeanbieter, wie z. B. dem Pflegedienst aks, so gewährt die Pflegekasse sehr viel höhere Gelder:
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Pflegestufe I 384.- €, Pflegestufe II 921.- € und in der Pflegestufe III 1432.- €.
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Der professionelle Pflegeanbieter rechnet die Leistungen direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab und eventuell verbleibendes Pflegegeld wird dem Pflegebedürftigen anteilig ausgezahlt.
Individuelle Schulungen
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Darüber hinaus bietet der Pflegedienst aks Ihnen eine für Sie kostenlose Pflegeberatung an. Zu den Leistungen unserer ausgebildeten Pflegeberater gehört u. a.:
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Wir unterstützen Sie in der Pflege Ihrer Angehörigen, damit Sie bzw. Ihr Angehöriger in der gewohnten Häuslichkeit bleiben können. Im Rahmen eines Hausbesuches vermitteln wir Ihnen Pflegetechniken, Pflegefachwissen, Hilfsmittel sowie Anleitungen für spezielle Pflegetätigkeiten.
Pflegekurse
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Mit den Pflegekursen bieten wir Ihnen ein Angebot, Ihre allgemeinen und speziellen Pflegekenntnisse zu vertiefen. Themen in den Pflegekursen können hierbei z. B. sein:
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Pflegebedürftige Erwachsene
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Pflegebedürftige Kinderbetreuung
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Schlaganfallpatienten
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Parkinson
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Demenz
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Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden
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Die genannten Themenschwerpunkte dienen als Beispiele und werden an die individuellen Bedürfnisse angepasst. Die Pflegekurse finden in Kleingruppen von 6-10 Teilnehmern statt. Externe Dozenten, wie z. B. Apotheker, Krankengymnasten und Ärzte stehen zur Verfügung.
Wer trägt die Kosten?
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Individuelle Schulungen und Pflegekurse sind Zusatzleistungen Ihrer Pflegekasse und sind daher für jeden Versicherten und dessen Angehörigen eine kostenfreie Leistung.
nehmen Sie heute Kontakt auf !
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Ein persönliches Gespräch ist durch nichts zu ersetzen - rufen Sie uns heute an unter 0421 - 525 1080, wir beantworten Ihre Fragen gerne !
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aks Pflegedienst Bremen - Häusliche Alten- und Krankenpflege - Beratung rund um die Pflegeversicherung - Hauswirtschaftliche Hilfen / Familienpflege - Kinderkrankenpflege - Stationäre Pflege - Betreuung von Demenz-Wohngruppen - Individuelle Serviceleistungen
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[ Kontakt zu aks Pflegedienst ] [ Broschüre zum Ausdrucken [287 KB]
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